Sozialticket zum Deutschlandticket

*Pressemitteilung*
*Verantwortlich:*
*Holger Scharff * Erbgasse 12 * 67065 Ludwigshafen am Rhein*
*Tel. 0177 214 58 68 * E-Mail: **Holger.Scharff@gmx.de* <mailto:Holger.Scharff@gmx.de>**
*AWO und VdK Vorderpfalz:*
*Sozialticket zum Deutschlandticket*
Holger Scharff: „Auch Bezieher*innen von Transferleistungen müssen den ÖPNV reibungslos nutzen können“
*Gemeinsame Forderung von AWO und VdK Vorderpfalz:*
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Sozialverband VdK in der Vorderpfalz setzen sich gemeinsam dafür ein, dass das Deutschlandticket durch ein Sozialticket ergänzt wird. Sie betonen, dass die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist. Besonders Menschen, die Transferleistungen beziehen – wie etwa Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung – dürfen bei der Mobilität nicht benachteiligt werden.
Holger Scharff, Sprecher von AWO und VdK Vorderpfalz, unterstreicht: „Auch Bezieher*innen von Transferleistungen müssen den ÖPNV reibungslos nutzen können.“ Er weist darauf hin, dass die Kosten für das Deutschlandticket für viele Menschen mit geringem Einkommen eine große Belastung darstellen. Ohne ein Sozialticket bestehe die Gefahr, dass gesellschaftliche Gruppen vom ÖPNV ausgeschlossen werden und ihre Mobilität sowie Teilhabe am öffentlichen Leben eingeschränkt sind.
*Warum ein Sozialticket notwendig ist*
·Mobilität für alle: Für viele Menschen ist der öffentliche Nahverkehr essenziell, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen – sei es für Arztbesuche, Einkäufe oder soziale Kontakte.
·Finanzielle Entlastung: Das reguläre Deutschlandticket ist für Transferleistungsbezieher*innen oft zu teuer. Ein vergünstigtes Sozialticket würde hier Abhilfe schaffen.
·Chancengleichheit: Nur durch ein Sozialticket wird gewährleistet, dass wirklich alle Menschen unabhängig von ihrem Einkommen mobil sein können.
*Appell an Politik und Verantwortliche*
AWO und VdK Vorderpfalz appellieren an die politisch Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene, ein flächendeckendes Sozialticket einzuführen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Deutschlandticket nicht nur für Menschen mit ausreichendem Einkommen, sondern auch für jene mit geringeren finanziellen Möglichkeiten zugänglich und bezahlbar ist.
*Fazit*
Die Einführung eines Sozialtickets ist ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit und einer inklusiven Gesellschaft. Das gemeinsame Engagement von AWO und VdK Vorderpfalz sowie das Statement von Holger Scharff verdeutlichen die Dringlichkeit, beim Deutschlandticket niemanden zurückzulassen.
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Sorge um ältere Bankkunden*innen wächst – AWO und VdK fordern mehr persönliche Beratung

Sorge um ältere Bankkunden*innen wächst – AWO und VdK fordern mehr persönliche Beratung Sprecher Holger Scharff: „Ältere Menschen dürfen nicht abgehängt werden !“
Immer mehr ältere Bürgerinnen und Bürger äußern große Sorgen und Ängste, ihre Bankgeschäfte eigenständig zu erledigen. Der Grund: In vielen Bankfilialen werden die persönlichen Dienstleistungen zunehmend durch Automaten und digitale Angebote ersetzt. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Mitarbeitenden, die für eine persönliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung stehen. Holger Scharff, Sprecher der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialverbands VdK, betont: „Wir erleben täglich, wie ältere Menschen durch die fortschreitende Digitalisierung und den Rückzug der Banken aus der Fläche verunsichert werden. Viele haben Angst, Fehler beim Bedienen der Automaten zu machen oder sind mit den digitalen Angeboten schlichtweg überfordert.“
Fehlende Beratung verstärkt soziale Ausgrenzung
Die persönliche Beratung war bisher ein wichtiger Ankerpunkt für Senior*innen, um Bankgeschäfte sicher und selbst bestimmt zu erledigen. Die Reduzierung der personellen Präsenz in den Filialen führt dazu, dass sich viele ältere Menschen ausgeschlossen fühlen. „Wer keinen Zugang zu digitalen Medien hat oder mit Automaten nicht zurechtkommt, steht oft buchstäblich vor  verschlossenen Türen“, so Scharff weiter.
AWO und VdK fordern Handeln von Banken und Politik
Die AWO und der VdK appellieren daher eindringlich an die Kreditinstitute und die Politik, dafür zu sorgen, dass die persönliche Beratung und Unterstützung älterer Menschen nicht weiter abgebaut wird. „Banken tragen eine gesellschaftliche Verantwortung. Es darf nicht sein, dass ältere Menschen aus Kostengründen um Personal zu sparen abgehängt werden. Wir fordern, dass in jeder Filiale ausreichend qualifizierte Mitarbeiter*innen für Beratung und Service zur Verfügung stehen und nicht noch mehr Filialen schließen“, so Scharff.
Digitale Teilhabe fördern, aber niemanden zurücklassen
Die Verbände begrüßen die Möglichkeiten der Digitalisierung, betonen aber, dass diese nur dann ein Gewinn für alle ist, wenn niemand ausgeschlossen wird. Schulungsangebote und leicht zugängliche Hilfestellungen für Senior*innen sind notwendig, reichen aber nicht aus, solange die persönliche Beratung nicht gesichert ist.
„Es geht um Respekt und Teilhabe. Die Bedürfnisse älterer Menschen müssen ernst genommen werden – sonst droht eine weitere gesellschaftliche Spaltung“, schließt Holger Scharff.
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Anerkennung von Behindertenausweisen aus anderen EU-Staaten

*Europa-Union und VdK fordern:*
*Sprecher Holger Scharff: *
*„Anerkennung von Behindertenausweisen aus anderen EU-Staaten“*
Die Kreisverbände der Europa-Union Vorderpfalz und der VdK Vorderpfalz unterstützen das Präsidium mit der Forderung an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag die EU-Richtlinie zu übermitteln. Die Kreisverbände übermitteln diese Forderung nun auch an die rheinland-pfälzischen Mitglieder des Bundestages und des Landtages.
Der Bundesgesetzgeber möge bis zum 1. März 2026 die EU-Richtlinie EU/2024/2841 vom 23. Oktober 2024 „zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen“ in nationales Recht umsetzen.
In anderen EU-Mitgliedstaaten bereits im Format der Richtlinie ausgestellte „EU-Behindertenausweise“ sollen in Deutschland schon jetzt anerkannt werden, da es nicht sein kann, dass der objektiv bestehende Rechtszustand der Schwerbehinderung nur deshalb in Deutschland nicht gilt, weil sich Deutschland mit der Umsetzung der entsprechenden EU Richtlinie Zeit lässt.
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Keine Einsparungen auf dem Rücken der armen Menschen

*AWO und VdK fordern: *
*Keine Sparmaßnahmen auf dem Rücken von armen Menschen*
*Gemeinsames Statement gegen Sozialabbau zulasten der Schwächsten*
*Einleitung*
Angesichts der aktuellen Haushaltsdebatten und angekündigten Sparmaßnahmen wenden sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Sozialverband VdK mit einem eindringlichen Appell an Politik und Gesellschaft: Die Lasten der Sparpolitik dürfen nicht auf die Schwächsten in unserer Gesellschaft abgewälzt werden. Menschen mit geringem Einkommen, Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende, Familien in Armut sowie Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung brauchen gerade jetzt den besonderen Schutz des Sozialstaates.
*Soziale Sicherheit ist kein Luxus*
AWO und VdK betonen, dass soziale Sicherheit und Teilhabe keine Privilegien, sondern Grundrechte sind. Der Sozialstaat ist ein zentrales Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Gerade in Krisenzeiten zeigen sich die Folgen von Armut und Ausgrenzung besonders deutlich. Kürzungen bei Sozialleistungen, in der Pflege, bei Unterstützungsangeboten oder bei der Gesundheitsversorgung würden die Lage vieler Menschen dramatisch verschärfen.
*Konkrete Forderungen an die Politik*
·Keine Kürzungen im Sozialbereich: Die Finanzierung von Grundsicherung, Sozialhilfe, Pflege, Behindertenhilfe und Beratungsangeboten muss gesichert bleiben.
·Erhöhung statt Senkung der Unterstützung: Angesichts steigender Lebenshaltungskosten ist eine Anpassung von Sozialleistungen erforderlich, nicht deren Kürzung.
·Stärkung der sozialen Infrastruktur: Angebote wie Tafeln, Beratungsstellen, Familienhilfen und soziale Einrichtungen müssen ausgebaut und ausreichend finanziert werden.
·Bekämpfung von Armut: Zielgerichtete Maßnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, sind notwendig.
*Argumente gegen Sparmaßnahmen zulasten armer Menschen*
Soziale Einschnitte treffen vor allem diejenigen, die ohnehin unter prekären Bedingungen leben und keine oder nur geringe Rücklagen haben. Dies führt zu einer Verschärfung sozialer Ungleichheit und gefährdet den gesellschaftlichen Frieden. Investitionen in soziale Sicherheit sind kein Kostenfaktor, sondern sichern langfristig Wohlstand und Stabilität.
AWO und VdK warnen davor, kurzfristige Haushaltsziele über die Lebensrealität von Millionen Menschen zu stellen. Es ist Aufgabe des Staates, für Ausgleich und Gerechtigkeit zu sorgen – gerade in schwierigen Zeiten.
*Fazit*
Sprecher Holger Scharff von AWO und VdK fordert: „ die politisch Verantwortlichen auf, soziale Gerechtigkeit zur Leitlinie ihres Handelns zu machen. Sparmaßnahmen dürfen nicht auf dem Rücken armer Menschen ausgetragen werden. Solidarität und Zusammenhalt sind jetzt wichtiger denn je.“
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PRM_60_plus_2025_Holger Scharff neuer Vorsitzender bei 60 plus im SPD Unterbezirk Vorderpfalz

Ingrid Reske gibt nach über 20 Jahren den Vorsitz der SPD AG 60 plus im Unterbezirk Vorderpfalz ab – Neuwahl von Holger Scharff zum Unterbezirksvorsitzenden –
Seniorinnen und Senioren fordern bessere Kommunikation und persönliche Bankbetreuung
Die Arbeitsgemeinschaft der Seniorinnen und Senioren in der SPD (AG 60 plus) wählte einen neuen Vorsitzenden, da Ingrid Reske nach über 20 Jahren nicht mehr zur Verfügung stand. Ingrid Reske schlug als Ihren Nachfolger Holger Scharff vor, der von der Versammlung einstimmig gewählt wurde. Ihm zur Seite steht Waltraud Federkiel als stellvertretende Vorsitzende.
Holger Scharff tritt damit die Nachfolge von Ingrid Reske an, die nach über 20 Jahren engagierter und erfolgreicher Arbeit das Amt übergibt. Die AG 60 plus dankt Frau Reske herzlich für ihren langjährigen, unermüdlichen Einsatz und ihre Verdienste um die Belange der älteren Generation. Ingrid Reske ist weiterhin im Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft als stellvertretende Vorsitzende aktiv.
Der Unterbezirksvorstand wird ergänzt durch die Beisitzer*innen BarbaraBaur, Klaus Beck, Martina Blaufuß, Peter Eisenberg, Dieter Filipp, Monika Knaul, Peter Kubina, Paul Ludwig, Erika Niems, Inge Pusch, Rudi Schmid und Jutta Schuhmacher.
Kritik an digitaler Informationspolitik der SPD
Die Seniorinnen und Senioren der SPD äußern in diesem Zusammenhang deutliche Kritik an der aktuellen Informationspolitik ihrer Partei. Immer häufiger werden wichtige Mitteilungen und Einladungen ausschließlich auf digitalem Wege versendet. Viele Mitglieder der älteren Generation fühlen sich dadurch abgehängt, da sie keinen regelmäßigen Zugang zu E-Mails oder digitalen Plattformen haben.
„Wir fordern, dass alle relevanten Informationen weiterhin auch in gedruckter Form per Brief verschickt, werden“, betont der neue Vorsitzende Holger Scharff. „Digitale Kommunikation allein reicht nicht aus, um alle Mitglieder mitzunehmen. Die persönliche Ansprache bleibt für uns unverzichtbar.“
Forderung nach persönlicher Betreuung bei Bankgeschäften
Ein weiteres wichtiges Anliegen der AG 60 plus betrifft die Dienstleistungen der Banken. Die Seniorinnen und Senioren fordern, dass Banken älteren Menschen weiterhin eine persönliche Betreuung vor Ort anbieten. Viele Bankgeschäfte werden zunehmend auf Online-Plattformen oder SB-Terminals verlagert, wodurch Seniorinnen und Senioren oftmals vor große Herausforderungen gestellt werden.
„Die Möglichkeit, Bankgeschäfte persönlich am Schalter zu erledigen und bei Bedarf Unterstützung durch kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten, muss erhalten bleiben“, so Holger Scharff. „Gerade für ältere Menschen ist der direkte Kontakt und eine individuelle Beratung von besonderer Bedeutung.“
Kontakt
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen die AG 60 plus im Unterbezirk unter E-Mail: Holger.Scharff@gmx.de <mailto:Holger.Scharff@gmx.de>oder 0177 214 58 68 gerne zur Verfügung.

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Keine Karenztage und keine Lohnkürzung im Krankheitsfall

*AWO Vorderpfalz*
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*AWO Kreisvorsitzender Holger Scharff:*
*„Keine Karenztage und keine Lohnkürzung im Krankheitsfall – *
*Stärkung der sozialen Absicherung für Arbeitnehmer*innen in Deutschland*
Einleitung
Die Diskussion um Karenztage und Lohnkürzungen im Krankheitsfall hat in den vergangenen Jahren zunehmend an gesellschaftlicher Bedeutung gewonnen. Arbeitsausfälle bedingt durch Krankheit sind eine Realität, die jede Person im Erwerbsleben treffen kann. Umso wichtiger ist es, klare und gerechte Regelungen im Arbeitsrecht festzuschreiben, die die soziale Sicherheit schützen und faire Bedingungen für alle schaffen. Mit dieser Pressemitteilung möchten wir klarstellen: Wirwollen keineKarenztage undsetzen unsfür den uneingeschränkten Erhalt des Lohns im Krankheitsfall ein.
Hintergrund der aktuellen Regelungen
Derzeit sind Arbeitnehmer*innen in Deutschland durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) grundsätzlich vor Lohneinbußen im Krankheitsfall geschützt. Dennoch gibt es in manchen Branchen, insbesondere im europäischen und internationalen Vergleich, Regelungen, die sogenannte Karenztage vorsehen. Karenztage sind Tage, an denen Arbeitnehmende bei Krankheit keinen Lohn erhalten oder dieser gekürzt wird. In Deutschland existiert diese Praxis derzeit nicht in der breiten Anwendung, aber die Diskussion wird immer wieder geführt, insbesondere im Zusammenhang mit Sparmaßnahmen und Kostendruck auf Unternehmen und Sozialversicherungen.
Was sind Karenztage?
Karenztage sind arbeitsfreie Tage, für die bei Krankheit kein Lohn oder kein voller Lohn gezahlt wird. In einigen Ländern, wie beispielsweise Österreich oder der Schweiz, ist es üblich, dass in den ersten ein bis drei Tagen einer Erkrankung kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Aus Arbeitgebersicht sollen Karenztage dazu beitragen, Fehlzeiten zu reduzieren und Missbrauch vorzubeugen. Aus Sicht der Beschäftigten bedeuten sie jedoch eine erhebliche finanzielle Unsicherheit und können dazu führen, dass Arbeitnehmer*innen trotz Krankheit zur Arbeit erscheinen.
Die Bedeutung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Eine verlässliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Element des sozialen Sicherungssystems. Sie schützt Erwerbstätige davor, im Krankheitsfall existenzielle finanzielle Nachteile zu erleiden. Insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen profitieren davon, denn sie könnten selbst kurze Lohnausfälle wirtschaftlich hart treffen. Eine Reduzierung des Lohns oder Karenztage würden insbesondere diese Personengruppen benachteiligen und soziale Ungleichheiten verschärfen.
Argumente gegen Karenztage und Lohnkürzung
·Soziale Gerechtigkeit: Jeder Mensch sollte im Krankheitsfall vor finanziellen Einbußen geschützt sein. Karenztage treffen besonders diejenigen, die ohnehin weniger verdienen und über weniger Rücklagen verfügen.
·Gesundheitsschutz: Die Angst vor Lohnverlust führt dazu, dass viele trotz Krankheit zur Arbeit gehen, was die eigene Genesung verzögert und das Risiko von Ansteckungen am Arbeitsplatz erhöht.
·Wirtschaftliche Stabilität: Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein Baustein zur Sicherung der Kaufkraft und trägt zur Stabilität von Familien und Gesellschaft bei.
·Prävention von Armut: Kurzfristige Lohnkürzungen können schnell in die Verschuldung führen und langfristig die soziale Sicherung belasten.
·Zusammenhalt in Krisenzeiten: Gerade in außergewöhnlichen Situationen, wie etwa während der COVID-19-Pandemie, hat sich gezeigt, wie wichtig soziale Absicherung und Vertrauen in den Sozialstaat sind.
Internationale Perspektiven
Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass Karenztage in manchen Ländern üblich sind. In Schweden beispielsweise gibt es einen Karenztag, in Österreich und der Schweiz bis zu drei. Die Erfahrungen dort zeigen, dass Karenztage zwar kurzfristig zu Kosteneinsparungen führen können, langfristig aber gesundheitliche Risiken, eine höhere Verbreitung von Krankheiten am Arbeitsplatz sowie soziale Ungleichgewichte fördern.
Stimmen aus der Praxis
Zahlreiche Gewerkschaften, Sozialverbände und Expert*innen fordern die Stärkung der Lohnfortzahlung und die klare Ablehnung von Karenztagen. „Arbeitnehmer*innen dürfen nicht zwischen Gesundheit und Existenzsicherung wählen müssen“, betont etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Auch Mediziner*innen warnen vor erhöhtem Präsentismus und den daraus folgenden gesundheitlichen Risiken.
*Forderungen*
Wir fordern:
·Die Beibehaltung der vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für alle Beschäftigten – unabhängig von Branche, Einkommen oder Anstellungsdauer.
·Eine klare gesetzliche Verankerung des Verbots von Karenztagen und Lohnkürzungen im Krankheitsfall.
·Die Ausweitung von Aufklärung und Prävention, um Missbrauch vorzubeugen, ohne solide soziale Standards aufzugeben.
·Die Förderung gesunder Arbeitsbedingungen und einer offenen Unternehmenskultur, in der Krankheit nicht stigmatisiert wird.
Fazit
„Der Schutz vor Lohnausfall im Krankheitsfall ist ein grundlegender Baustein eines gerechten und modernen Sozialstaats. Karenztage und Lohnkürzungen sind weder sozial noch wirtschaftlich sinnvoll, sondern schwächen das Vertrauen in die soziale Absicherung und gefährden die Gesundheit der Bevölkerung. Wir setzen uns entschieden für die Abschaffung von Karenztagen und für den uneingeschränkten Erhalt des Lohns im Krankheitsfall ein – für ein solidarisches und sicheres Arbeitsleben in Deutschland“ so der AWO Kreisvorsitzende Vorderpfalz Holger Scharff.
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Der ASB fordert Kurskorrektur – Pflegeversicherung und Sozialstaat in der Reformkrise

13.08.2025 | HS
*ASB Ludwigshafen informiert:*
*Der ASB fordert Kurskorrektur – Pflegeversicherung und Sozialstaat in der Reformkrise*
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Die aktuellen Reformvorschläge aus Teilen der CDU und Bundesregierung suggerieren Effizienz und Generationengerechtigkeit, laufen jedoch auf einen Rückzug des Sozialstaats hinaus: weniger staatliche Verantwortung, mehr Eigenverantwortung – selbst in Lebenslagen, in denen Menschen auf verlässliche Versorgung angewiesen sind. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) warnt vor einer strukturellen Verengung zulasten Bedürftiger, Angehöriger und Fachkräfte. Seine klare Forderung: Keine Demontage sozialer Sicherung, sondern eine gerechte, kluge und menschenzentrierte Modernisierung.
*Pflegeversicherung: Reform ja – aber solidarisch*
Die strukturellen Herausforderungen sind bekannt: demografischer Wandel, nicht abgesicherte Leistungsausweitungen, sachfremde Ausgaben, fragmentierte Versorgung und ein Arbeitsmarkt, der den Personalbedarf nicht decken kann. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) diagnostiziert dem bestehenden System der Pflegeversicherung das Fehlen einer zukunftsfähigen Grundlage. In seinem Papier „Reset Pflegeversicherung“ fordert es eine grundlegende Neuausrichtung – mit kommunaler Steuerungsverantwortung, integriertem Pflege- und Teilhaberecht und bedarfsdeckender Finanzierung. Positionen, die mit ähnlicher Diktion auch von der Initiative Pro Pflegereform und dem Deutschen Verein formuliert werden.  Der ASB schließt sich diesen Reformideen ausdrücklich an – als Gegenentwurf zu einer rein fiskalisch motivierten Reparaturpolitik, wie sie wieder einmal diskutiert wird.
Zentral bleibt für den ASB die Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung mit realistischer Ausgestaltung: Sie soll pflegebedingte Kosten wie Betreuung und Alltagshilfe abdecken, jedoch nicht Investitionskosten, Unterkunft oder Verpflegung. Diese verbleiben weiterhin bei den Pflegebedürftigen und betragen teils bis zu 1.500 Euro monatlich.
Wie die Kranken- und Rentenversicherung leidet auch die Pflegeversicherung unter strukturellen Finanzierungsproblemen. Doch ideologische Blockaden verhindern einen lösungsorientierten Dialog. Erste notwendige Zwischenschritte wären ein „Sockel-Spitze-Tausch“ zur Deckelung der Eigenanteile, die Übernahme medizinischer Behandlungspflege durch die GKV, ein dauerhafter Steuerzuschuss für versicherungsfremde Leistungen und die Erstattung pandemiebedingter Ausgaben durch den Bund.
*Bürokratieabbau: Von der Ankündigung zur Umsetzung*
Kaum ein Feld wird häufiger nach Entbürokratisierung gerufen als Pflege und soziale Sicherung. Dennoch sind die Fortschritte ernüchternd. Fachkräfte, Verwaltungen und Hilfesuchende kämpfen weiter mit überkomplexen Verfahren und hohem Dokumentationsaufwand.
Der ASB fordert daher: Weg von der Bedürftigkeitsverwaltung – hin zu einem unterstützenden Sozialstaat! Insbesondere in der Langzeitpflege müssen Berichtspflichten reduziert und Vertrauen statt Misstrauen gestärkt werden. Wer Vertrauen erwartet, muss es auch geben – gegenüber Trägern und Fachkräften sozialer Arbeit.
*Fazit: Reform ja – aber mit Haltung*
Die Pflegekrise ist menschengemacht – eine Folge politischen Zögerns. Der ASB fordert eine solidarische, strukturell tragfähige Reform der Pflegeversicherung, um gesellschaftlichen Schaden abzuwenden. Was es braucht, sind politische Visionen und ein Sozialstaat, der Partner der Menschen ist – nicht deren Kontrolle. Was es nicht braucht: neue Kommissionen und Gutachten, die Verantwortung verschleppen. Teilhabe und Vertrauen entstehen nicht durch Verwaltungsakte, sondern durch entschlossene und soziale Politik mit Haltung.
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Keine Kürzung oder Abschaffung der Witwenrente

*AWO und VdK Vorderpfalz fordern: *
*Keine Kürzung oder Abschaffung der Witwenrente*
*Kreisvorsitzender Holger Scharff: „ Der soziale Erhalt und die soziale Sicherheit und Gerechtigkeit muss erhalten bleiben „*
Einleitung
Die Witwenrente stellt für viele Menschen in Deutschland eine existenzielle Absicherung dar. Besonders für ältere Personen, die nach dem Tod ihrer Partner*in auf deren Rente angewiesen sind, ist sie ein zentrales Element der sozialen Sicherung. In der Vorderpfalz haben sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie der Sozialverband VdK entschlossen gemeinsam und mit Nachdruck gegen Überlegungen zur Abschaffung oder Kürzung der Witwenrente Stellung zu beziehen. Beide Organisationen warnen eindringlich vor den sozialen Folgen, die mit einer Einschränkung dieser Leistung einhergehen würden.
Die Bedeutung der Witwenrente
Die Witwenrente ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und sichert Hinterbliebenen nach dem Tod eines Ehepartners oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Anspruch auf eine monatliche Rentenzahlung. Damit soll ein gravierender Einkommensverlust abgefedert und die Lebensgrundlage der Hinterbliebenen gesichert werden. Gerade ältere Menschen, die nach Jahrzehnten der Familien- und Sorgearbeit oftmals keine oder nur eine geringe eigene Rente erworben haben, sind auf diese Unterstützung dringend angewiesen.
Soziale Funktion: Die Witwenrente trägt wesentlich dazu bei, Armut im Alter zu verhindern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Sie ist nicht nur finanzielle Leistung, sondern auch Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität.
Hintergrund der aktuellen Diskussion
In den letzten Jahren werden im Zuge von Haushaltskonsolidierungen und Rentenreformen immer wieder Stimmen laut, die eine Kürzung oder sogar Abschaffung der Witwenrente ins Gespräch bringen. Die Argumente reichen von einer vermeintlichen Überprivilegierung der Hinterbliebenen bis hin zu demografischen Veränderungen und der Notwendigkeit, das Rentensystem zu modernisieren. Dabei wird jedoch häufig verkannt, dass die Lebensrealität vieler Betroffener weiterhin von finanziellen Unsicherheiten und fehlender Absicherung geprägt ist.
Forderungen der AWO und des VdK Vorderpfalz
1. Erhalt der Witwenrente: AWO und VdK sprechen sich klar für den uneingeschränkten Erhalt der Witwenrente aus. Sie fordern die Politik auf, bestehende Leistungen nicht anzutasten und stattdessen nach Wegen zu suchen, die Rentenversicherung nachhaltig und sozial gerecht zu gestalten.
2. Keine weiteren Kürzungen: Bereits in den vergangenen Jahren wurden Leistungen für Hinterbliebene mehrfach eingeschränkt – beispielsweise durch die Einführung der kleinen Witwenrente mit reduzierten Ansprüchen oder durch Anrechnungen von eigenem Einkommen. AWO und VdK betonen: Weitere Einschnitte würden vor allem Frauen, die nach wie vor seltener ein existenzsicherndes Einkommen erzielen, in existentielle Notlagen bringen.
3. Soziale Gerechtigkeit und Geschlechtergerechtigkeit: Die Organisationen machen darauf aufmerksam, dass die Witwenrente auch ein Instrument ist, um Benachteiligungen auszugleichen, die sich aus der traditionellen Rollenverteilung ergeben haben. Noch immer übernehmen Frauen zu einem großen Teil unbezahlte Sorgearbeit in Familie und Haushalt. Ihre Absicherung im Alter darf nicht weiter geschwächt werden.
4. Gesellschaftliche Verantwortung: Die AWO und der VdK fordern, dass die Gesellschaft weiterhin Verantwortung für diejenigen übernimmt, die nach einem Schicksalsschlag wie dem Verlust der Partner*in auf Solidarität angewiesen sind. Eine Schwächung der Witwenrente wäre ein fatales Signal – gerade vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft mit zunehmender Altersarmut.
Konkrete Auswirkungen möglicher Kürzungen
Sollte es zu einer Abschaffung oder erheblichen Einschränkung der Witwenrente kommen, hätte dies schwerwiegende soziale und gesellschaftliche Folgen:
·Steigende Altersarmut, insbesondere bei Frauen
·Sozialer Abstieg und Verlust der Selbstbestimmtheit vieler Betroffener
·Belastung der Angehörigen und des sozialen Umfelds
·Mehr Bedürftigkeit und Beanspruchung von Grundsicherungssystemen
·Wachsende gesellschaftliche Unsicherheit und Angst vor dem Alter
Begründung aus Sicht der Betroffenen
Zahlreiche Berichte von Betroffenen zeigen, wie sehr das System der Hinterbliebenenrente stützt. Viele haben ihr Leben lang in Partnerschaft gewirtschaftet, gemeinsam Vermögen gebildet und Aufgaben verteilt – oft zugunsten der Familie und zulasten eigener Erwerbskarrieren. Ein Wegfall der Witwenrente würde für diese Menschen einen gravierenden Bruch bedeuten, der nicht nur die wirtschaftliche Existenz, sondern auch die Würde und das gesellschaftliche Ansehen bedroht.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Solidarität
AWO und VdK betonen, dass Solidarität und gegenseitige Unterstützung zentrale Werte sind, die eine Gesellschaft zusammenhalten. Eine leistungsfähige und gerechte Sozialversicherung ist ein Ausdruck dieses Zusammenhalts. Die Hinterbliebenenrente ist kein Überbleibsel vergangener Zeiten, sondern weiterhin notwendig, um Lebensrisiken abzufedern und soziale Spaltung zu verhindern.
Forderung an die Politik
Die Organisationen wenden sich mit Nachdruck an die verantwortlichen Stellen in Bund und Land:
·Keine Kürzung oder Abschaffung der Witwenrente – im Gegenteil: eine Anpassung an aktuelle Lebensrealitäten und Bedarfe ist notwendig.
S Stärkere Berücksichtigung von Sorgearbeit und ungleich verteilten Erwerbsbiografien bei der  Rentenberechnung.
·Einbindung von Betroffenen und Sozialverbänden in Reformprozesse.
·Ein klares Bekenntnis der Politik zur sozialen Verantwortung gegenüber Hinterbliebenen.
Fazit
AWO und VdK Vorderpfalz setzen sich entschieden für den Erhalt und die Stärkung der Witwenrente ein. Sie sehen in ihr ein unersetzliches Instrument sozialer Gerechtigkeit, das den Zusammenhalt der Gesellschaft sichert und Armut im Alter verhindert. Eine Kürzung oder Abschaffung wäre nicht nur sozialpolitisch fahrlässig, sondern auch ein Verstoß gegen das Gebot der Solidarität und Menschlichkeit.
Nur durch entschlossenes Handeln und eine klare Absage an Kürzungen kann verhindert werden, dass die Schwächsten unter den Folgen der Reformen leiden.
Holger Scharff Kreisvorsitzender von AWO und VdK Vorderpfalz fordert deshalb:„ Keine Kürzung oder Abschaffung der Witwenrente “ !
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AWO-Kreisvorsitzender Vorderpfalz Holger Scharff unterstützt die Forderungen der AWO-Metropolregion Rhein-Neckar nach einem Sonderfond für die soziale Infrastruktur in Deutschland

*AWO-Kreisvorsitzender Vorderpfalz Holger Scharff unterstützt die Forderungen der AWO-Metropolregion Rhein-Neckar nach einem Sonderfond für die soziale Infrastruktur in Deutschland*
*Was bedeutet soziale Arbeit und wer sichert die soziale Infrastruktur in unsere Gesellschaft? *
*Wo bleibt der Sonderfond für diese Aufgabe, neben zahlreichen anderen Sondertöpfen der neuen Bundesregierung?*
Mitte Mai war in der Presse in der Metropolregion Rhein-Neckar zu entnehmen, dass die Landesregierung den Städten und Gemeinden kurzfristig unter die Arme greifen will – so begrüßenswert diese Zusage ist so wenig nachhaltig ist sie für Städte und Gemeinden.
Die Kommunen brauchen eine nachhaltige und zukunftssichere Zusage aus Landes- und Bundesmitteln zur Sicherung der sozialen Infrastruktur vor Ort.
Die AWO als einer der großen Wohlfahrtsverbände setzt sich für vielfältige Dienstleistungen, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe der Altenpflege, bei Beratungsangeboten oder der Obdachlosenhilfe ein.
All unsere Dienstleistungen sind nicht nur der „soziale Kit unserer Gesellschaft, sondern für das Wohl der gesamten Gesellschaft und den sozialen Frieden in ganz Deutschland unabdingbar !
Die AWO organisiert und fördert ehrenamtliches Engagement, was den sozialen Zusammenhalt stärkt, und die Gemeinschaft zusammenbringt. Sie setzt sich für die Rechte und Bedürfnisse benachteiligter Gruppen ein und fördert soziale Gerechtigkeit. In der AWO-Metropolregion engagieren sich aktuell viele Menschen in unterschiedlichen Ehrenämtern.
Nach dem Subsidiaritätsprinzip haben Wohlfahrtsverbände Vorrang bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen, während die Kommune die Verantwortung für die Gewährleistung und Finanzierung trägt. Diesem Prinzip kann weder von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege ( und somit auch von uns als AWO-Verbänden) noch von der Kommune Rechnung getragen werden, wenn ein auskömmliches kostendeckendes Finanzierungskonzept von Seiten der Länder und des Bundes für die immer umfänglicher werden Aufgaben nicht gegeben ist.
Die AWO benötigt – wie viele andere Verbände der freien Wohlfahrtspflege auch -eine verlässliche Finanzierung, um ihre Aufgaben und Angebote kontinuierlich und qualitativ hochwertig anbieten zu können. Ohne Anpassung an Tarifsteigerungen, ohne klimagerechte Sanierungsmaßnahmen und nachhaltige Investitionen auch in digitale Erreichbarkeit und Vernetzung sehen wir eine große Gefahr für den Bestand vieler Einrichtungen und Dienste !
Unsere Mitarbeiter*innen bei der AWO leisten wertvolle Arbeit, oft unter schwierigsten Bedingungen. Eine angemessene Bezahlung, die mit den Tarifsteigerungen Schritt hält, ist notwendig, um qualifiziertes Personal zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen.
Eine Festschreibung von Zuschüssen oder gar eine Reduzierung kommt einer Streichung von sozialen Leistungen gleich. Dies wird mittel- und langfristig zu sozialer Unruhe führen und politische Randlager stärken. Der soziale Frieden in den Städten spiegelt den sozialen Frieden im ganzen Land. Hier sehen wir die Verantwortung bei der Bundes- und den Landesregierungen ihre Kreise undKommunen durch entsprechende Finanzmittel zur Wahrung ihrer Aufgaben zu befähigen. Die Arbeit der freien Wohlfahrtpflege darf nicht gefährdet werden, denn ohne sie fehlt der „Soziale Kit in der Gesellschaft“ und ohne sie wird sich unter Ausgrenzung von Menschen mit Hilfebedarfen unterschiedlichster Art die Schere zwischen „arm“ und „reich“ nicht nur immer weiter öffnen, sondern es besteht auch die Gefahr der Abwendung von demokratischen Grundsätzen und somit ein immer stärker werdender Ruck nach rechts.
Diesem müssen wir alle entschieden entgegentreten und unser Möglichstes tun, um soziale Gerechtigkeit und auskömmliche Versorgung gemeinsam zu sichern!
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Klare Ablehnung von Wehrdienst und Sozialjahr für Rentner*innen und Pensionär*innen

Ingrid Reske und Holger Scharff:
„Klare Ablehnung von Wehrdienst und Sozialjahr für Rentner*innen und Pensionär*innen“
In der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion rund um die Einführung eines verpflichtenden Wehrdienstes oder eines sozialen Jahres für Rentner*innen und Pensionär*innen positionieren sich die stv. Bundesvorsitzende Ingrid Reske und der stv. Unterbezirksvorsitzende Vorderpfalz von 60 plus in der SPD Holger Scharff eindeutig:
„Ein solcher Pflichtdienst für ältere Menschen wird aus rechtlichen, ethischen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gründen entschieden abgelehnt.“
Rechtliche Hürden und Diskriminierung
Das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schließen eine verpflichtende Heranziehung älterer Menschen zu Wehr- oder Sozialdiensten aus. Die Einführung eines solchen Dienstes würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen. Die persönliche Freiheit, insbesondere im Ruhestand, ist ein geschütztes Gut, das nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden darf.
Gesundheitliche und praktische Bedenken
Viele Rentner*innen und Pensionär*innen sind gesundheitlich eingeschränkt oder pflegebedürftig. Eine allgemeine Dienstpflicht würde deren Lebensqualität und Selbstbestimmung erheblich beeinträchtigen. Die individuellen Lebensumstände im Alter sind sehr verschieden und erlauben keine pauschalen Verpflichtungen.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt setzt auf Freiwilligkeit
Die Lebensleistung älterer Menschen verdient Wertschätzung und Respekt. Viele engagieren sich bereits freiwillig in Vereinen, Nachbarschaftshilfen oder Projekten. Ein verpflichtender Dienst würde nicht nur das Prinzip der Freiwilligkeit untergraben, sondern auch das Verhältnis zwischen den Generationen belasten.
Forderung nach Förderung freiwilligen Engagements
Statt auf Zwang zu setzen, fordern die unterzeichnenden Organisationen und Expert*innen bessere Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement im Alter. Dies umfasst u. a. die Entbürokratisierung ehrenamtlicher Tätigkeiten, steuerliche Vorteile, gezielte Fortbildungsangebote und die Sichtbarmachung ehrenamtlicher Leistungen.
·Optimierung und Ausbau von Freiwilligenagenturen
·Schaffung von Begegnungsorten für generationenübergreifende Projekte
·Gezielte Programme zur Einbindung älterer Menschen in soziale Projekte
Fazit
Reske und Scharff: „Die Ablehnung eines verpflichtenden Wehrdienstes oder sozialen Jahres für Rentner*innen und Pensionär*innen ist ein wichtiges Signal für eine solidarische Gesellschaft, die auf Freiwilligkeit und Anerkennung der Lebensleistung setzt. Nur durch Respekt und Förderung des freiwilligen Engagements kann echter gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingen.“

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