Bildungs- und Teilhabepaket

AWO und DPWV:
Holger Scharff: „ Bildungs- und Teilhabepaket muss auf den Prüfstand –
keine Haushaltssanierung mit Restmitteln „

„Gleiche Bildungschancen für Arm und Reich kann es nur geben, wenn das
Bildungs- und Teilhabepaket massiv verändert wird und auch der Zugang
massiv erleichtert wird „ so der Sprecher vom Paritätischen
Regionalverband und Arbeiterwohlfahrt Stadtkreisverband e.V.
Ludwigshafen am Rhein.

Zu viele bürokratische Hemmnisse beinhaltet das Bildungs- und
Teilhabepaket und verhindert damit, dass es wirklich bei den Kindern
ankommt so Scharff weiter.

Für viele Kinder gerade in Ludwigshafen müsste man durch dieses Paket
Deutschkurse finanzieren können, um ihnen dadurch einen guten
Schulanfang zu ermöglichen. Unabhängig vom Angebot der Schulen müsste
den Kindern bei Bedarf damit die Nachhilfe finanziert werden, damit die
Kinder im Unterricht folgen können. Diese Hilfe müsste den Kindern von
geringverdienenden Eltern genauso zur Verfügung stehen wie Kindern von
Hartz IV Eltern.

Das bisherige Verfahren, dass nur Kinder Nachhilfe erhalten, die kurz
davor stehen die Klasse wiederholen zu müssen ist schlichtweg
Geldverschwendung, da diese Nachhilfe nichts mehr nützt und der Schüler
zu 99 % das Klassenziel trotz kurzer Nachhilfe nicht erreichen wird.

Die Erstattung der Fahrtkosten zum Erreichen der Schule ist unter
bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch dies so Scharff ist für die
Kinder nicht ausreichen, wenn sie vom Angebot einer
Vereinsmitgliedschaft oder des Musikunterrichts am Nachmittag teilnehmen
wollen. Ohne Fahrkarte für den ÖPNV können diese Kinder weder an einem
Vereinsleben teilnehmen noch in den Musilunterricht gehen. Für Verein
und Musikunterricht stellt sich dann auch oft die Frage, kann sich das
Kind ein Musikinstrument leisten oder das Handwerkszeug für den Verein.
Scharff: „ Auf jeden Fall brauchen sie eine Monatskarte für den ÖPNV um
diese Teilhabe überhaupt nutzen zu können. „

Immer wieder hört man auch, dass man bei Stadt oder Jobcenter bei der
Bewilligung von Leistungen Angst hat mit dem Rechnungshof in Konflikte
zu geraten.

Scharff: „ Nach unserer Auffassung fehlt sowohl vom Bund als auch vom
Land eine klare Arbeitsrichtlinie im Interesse der Kinder, wie die
Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets ausgegeben werden dürfen. Das
Land Rheinland-Pfalz ist hier in der Verantwortung schnell eine
Richtlinie zu schaffen, die die Interessen der Kinder so berücksichtigt,
dass die Mittel auch ihr Ziel einer vernünftigen Teilhabe erreichen. Vom
Bund müssen die Vorgaben so geändert werden, dass weniger Bürokratie die
Eltern daran hindert einen Antrag für ihre Kinder zu stellen. „

Es ist derzeit unklar, ob die Restmittel zurückgeführt werden müssen
oder im Haushalt der Stadt Ludwigshafen verbleiben. Die in der Stadt
nicht ausgegebenen Mittel aus dem letzten Jahr müssen weiterhin den
Kindern zu Verfügung stehen, wenn sie nicht an das Land oder den Bund
zurückgeführt werden müssen. Die Restmittel dürften nicht zur
Haushaltssanierung eingesetzt werden.

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