Betreuunsgeld verfehlt – Kinderbetreuung verbessern

„Betreuungsgeld verfehlt – Kinderbetreuung verbessern!“

Die Einführung eines Betreuungsgeldes wird vom AWO Stadtkreisverband
Ludwigshafen abgelehnt. Es führt dazu, dass Familien auf ihren
Rechtsanspruch der Kindertagesförderung ver¬zichten. Das Betreuungsgeld
stellt auch keine Wahlfreiheit her. Denn die kann erst entstehen, wenn
ausreichend Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen.

Das Betreuungsgeld ist verfehlt, weil der Gesetzgeber damit finanzielle
Anreize schafft, die Bildungsbeteiligung von Kindern zu verringern statt
zu erhöhen. Zugleich bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken
gegen das Betreuungsgeld. In einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wieland
wird dargelegt, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt.

Vor allem aber steht das Betreuungsgeld im Widerspruch zu entscheidenden
familienpolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre. Die
Einführung des Elterngeldes, die Reform des Unterhaltsrechts und vor
allem der Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur für Kinder unter 3
Jahren werden von dem geplanten Betreuungsgeld konterkariert. Der Bund
müsste jährlich 1,2 Milliarden Euro für die Finanzierung aufbringen.
Zusätzlich hätten Länder und Kommunen die Kosten der Umsetzung zu
tragen. Diese Mittel stünden damit nicht für den auch über 2013 hinaus
notwendigen Ausbau und Betrieb der Kinderbetreuung zur Verfügung.

Es müssen daher alle Wege genutzt werden, damit die für das
Betreuungsgeld eingeplanten erheblichen Haushaltsmittel stattdessen für
den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau
Entwicklungsfördernder Bildungs- und Betreuungsangebote für unter
dreijährige Kinder eingesetzt werden. Neben den Ländern muss sich
insbesondere auch der Bund in den kommenden Jahren bedarfsgerecht an den
weiter steigenden Ausgaben beteiligen.

Der AWO Stadtkreisverband Ludwigshafen fordert deshalb die
Bundesregierung auf, das Vorhaben der Einführung eines Betreuungsgeldes
fallen zu lassen und stattdessen die frei werdenden Haushaltsmittel
dauerhaft für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung zu
stellen. Insbesondere die aufgrund des Ausbaus der Infrastruktur künftig
deutlich höheren Betriebskosten der Kindertagesstätten bedürfen einer
nachhaltigen Förderung durch den Bund.

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