SPD fordert volle Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte im kirchlichen Bereich

Der SPD-Bundesparteitag beschloss einen Antrag der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA). Dazu erklärt AFA Sprecher des Unterbezirks Vorderpfalz

Holger Scharff:
In Leipzig hat der Bundesparteitag der SPD einen Beschluss gefasst, in dem er sich für den Ausbau der Rechte der Beschäftigten der Kirchen stark macht.

Allgemein geltende Arbeitnehmerrechte müssen auch in Einrichtungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften und kirchlichen Gruppen gelten, heißt es dort. Das gelte insbesondere für das Streikrecht und für die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Damit bekennt sich die SPD klar zur Einhaltung der Arbeitnehmerrechte bei kirchlichen Arbeitgebern. Die SPD kritisiert auch den wachsenden Kostendruck im Erziehungs-, Gesundheits- und Pflegebereich. Dieser geht nicht nur zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch derjenigen, die die Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Der Beschluss der SPD bedeutet im Ergebnis die klare und uneingeschränkte Forderung nach einer Besserstellung der vielen kirchlichen  Beschäftigten,  denen bisher elementare Arbeitnehmerrechte verwehrt bleiben. Die Zeit ist reif, überholte Sonderregelungen für Beschäftigte in kircheneigenen Einrichtungen abzuschaffen.

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