Sonderzahlungen müssen den Beschäftigten mit Mindestlohn weiterhin in voller Höhe gezahlt werden

Zur aktuellen Diskussion über Verrechnungen von Sonderzahlungen mit dem Mindestlohn nimmt der AFA Unterbezirksvorsitzende in der SPD Holger Scharff wie folgt Stellung:
*AFA Sprecher Holger Scharff:*
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*Sonderzahlungen müssen den Beschäftigten mit Mindestlohn weiterhin in voller Höhe gezahlt werden*
In vielen Bereichen wie Putzdienste, Hausmeisterdienste, Paketfahrer und anderen Arbeiternehmer*innen wurde zum bisherigen Mindestlohn noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusätzlich bezahlt.
Mit der aktuellen Erhöhung des Mindestlohnes auf 10,45 Euro zum 01. Juli 2022 und auf 12 Euro am 01. Oktober 2022 diskutieren einige Arbeitgeber die Sonderzahlungen mit dem erhöhten Mindestlohn zu verrechnen.
„ Es kann nicht sein, dass die Arbeitgeber den Arbeitnehmer*innen ihre ohnehin geringe Einkommen auf diesem Wege wieder kürzen, nur um ihre Gewinne immer weiter nach oben zu treiben „ so der AFA Vorsitzende Holger Scharff.
Sinn der Erhöhung des Mindestlohnes ist es, dass die Menschen mehr Geld in der Tasche haben für ihr tägliches Leben so Scharff weiter.
Holger Scharff abschließend: „ Wenn es die Tarifparteien nicht schaffen, dass die Zulagen der Arbeitnehmer*innen in voller Höhe weiterbezahlt werden, dann muss der Gesetzgeber handeln wie bei der Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro. Bei den heutigen Preisen ist jeder Euro für die Arbeitnehmer*innen wichtig. „

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