Kein Lohmdumping bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen

Zur aktuellen Diskussion „ Langzeitarbeitslose ins Arbeitsleben zu integrieren „ nimmt die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD wie folgt Stellung:
*AFA Sprecher Holger Scharff:*
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*„ Kein Lohndumping bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen – bei Entlassung muss Zuschuss zurückgezahlt werden „*
„ Langzeitarbeitslose wieder ins Arbeitsleben zu integrieren ist sicherlich eine lohnende Aufgabe des Staates für die Betroffenen. Keineswegs aber sollten sie unter den in den Betrieben gültigen Tariflöhnen eingestellt werden und damit Lohndumping möglich machen „ so das AFA Landesvorstandsmitglied und Unterbezirksvorsitzende Vorderpfalz Holger Scharff ( Ludwigshafen ).
Die Zuschussgeber sollten aber auch darauf achten, dass die Betriebe nicht am Ende der Förderungszeit den Mitarbeiter / In dann entlassen und wieder einen neuen einstellen. In diesem Fall sollte der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
„ Wer den ganzen Tag arbeitet, auch in der Einarbeitungszeit, der muss von seinem Lohn auch leben können. Betriebe die nur den Mindestlohn als Zuschuss erhalten, werden auch nur diesen zahlen. Damit hat man in vielen Betrieben eine Zweiklassengesellschaft – einmal Tariflohn und einmal Mindestlohn. Das ist schlecht für das Betriebsklima und für die Motivation bei der Eingliederung in das Arbeitsleben „ so Holger Scharff abschließend.

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