Keine Kürzung oder Abschaffung der Witwenrente

*AWO und VdK Vorderpfalz fordern: *
*Keine Kürzung oder Abschaffung der Witwenrente*
*Kreisvorsitzender Holger Scharff: „ Der soziale Erhalt und die soziale Sicherheit und Gerechtigkeit muss erhalten bleiben „*
Einleitung
Die Witwenrente stellt für viele Menschen in Deutschland eine existenzielle Absicherung dar. Besonders für ältere Personen, die nach dem Tod ihrer Partner*in auf deren Rente angewiesen sind, ist sie ein zentrales Element der sozialen Sicherung. In der Vorderpfalz haben sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie der Sozialverband VdK entschlossen gemeinsam und mit Nachdruck gegen Überlegungen zur Abschaffung oder Kürzung der Witwenrente Stellung zu beziehen. Beide Organisationen warnen eindringlich vor den sozialen Folgen, die mit einer Einschränkung dieser Leistung einhergehen würden.
Die Bedeutung der Witwenrente
Die Witwenrente ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und sichert Hinterbliebenen nach dem Tod eines Ehepartners oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Anspruch auf eine monatliche Rentenzahlung. Damit soll ein gravierender Einkommensverlust abgefedert und die Lebensgrundlage der Hinterbliebenen gesichert werden. Gerade ältere Menschen, die nach Jahrzehnten der Familien- und Sorgearbeit oftmals keine oder nur eine geringe eigene Rente erworben haben, sind auf diese Unterstützung dringend angewiesen.
Soziale Funktion: Die Witwenrente trägt wesentlich dazu bei, Armut im Alter zu verhindern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Sie ist nicht nur finanzielle Leistung, sondern auch Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität.
Hintergrund der aktuellen Diskussion
In den letzten Jahren werden im Zuge von Haushaltskonsolidierungen und Rentenreformen immer wieder Stimmen laut, die eine Kürzung oder sogar Abschaffung der Witwenrente ins Gespräch bringen. Die Argumente reichen von einer vermeintlichen Überprivilegierung der Hinterbliebenen bis hin zu demografischen Veränderungen und der Notwendigkeit, das Rentensystem zu modernisieren. Dabei wird jedoch häufig verkannt, dass die Lebensrealität vieler Betroffener weiterhin von finanziellen Unsicherheiten und fehlender Absicherung geprägt ist.
Forderungen der AWO und des VdK Vorderpfalz
1. Erhalt der Witwenrente: AWO und VdK sprechen sich klar für den uneingeschränkten Erhalt der Witwenrente aus. Sie fordern die Politik auf, bestehende Leistungen nicht anzutasten und stattdessen nach Wegen zu suchen, die Rentenversicherung nachhaltig und sozial gerecht zu gestalten.
2. Keine weiteren Kürzungen: Bereits in den vergangenen Jahren wurden Leistungen für Hinterbliebene mehrfach eingeschränkt – beispielsweise durch die Einführung der kleinen Witwenrente mit reduzierten Ansprüchen oder durch Anrechnungen von eigenem Einkommen. AWO und VdK betonen: Weitere Einschnitte würden vor allem Frauen, die nach wie vor seltener ein existenzsicherndes Einkommen erzielen, in existentielle Notlagen bringen.
3. Soziale Gerechtigkeit und Geschlechtergerechtigkeit: Die Organisationen machen darauf aufmerksam, dass die Witwenrente auch ein Instrument ist, um Benachteiligungen auszugleichen, die sich aus der traditionellen Rollenverteilung ergeben haben. Noch immer übernehmen Frauen zu einem großen Teil unbezahlte Sorgearbeit in Familie und Haushalt. Ihre Absicherung im Alter darf nicht weiter geschwächt werden.
4. Gesellschaftliche Verantwortung: Die AWO und der VdK fordern, dass die Gesellschaft weiterhin Verantwortung für diejenigen übernimmt, die nach einem Schicksalsschlag wie dem Verlust der Partner*in auf Solidarität angewiesen sind. Eine Schwächung der Witwenrente wäre ein fatales Signal – gerade vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft mit zunehmender Altersarmut.
Konkrete Auswirkungen möglicher Kürzungen
Sollte es zu einer Abschaffung oder erheblichen Einschränkung der Witwenrente kommen, hätte dies schwerwiegende soziale und gesellschaftliche Folgen:
·Steigende Altersarmut, insbesondere bei Frauen
·Sozialer Abstieg und Verlust der Selbstbestimmtheit vieler Betroffener
·Belastung der Angehörigen und des sozialen Umfelds
·Mehr Bedürftigkeit und Beanspruchung von Grundsicherungssystemen
·Wachsende gesellschaftliche Unsicherheit und Angst vor dem Alter
Begründung aus Sicht der Betroffenen
Zahlreiche Berichte von Betroffenen zeigen, wie sehr das System der Hinterbliebenenrente stützt. Viele haben ihr Leben lang in Partnerschaft gewirtschaftet, gemeinsam Vermögen gebildet und Aufgaben verteilt – oft zugunsten der Familie und zulasten eigener Erwerbskarrieren. Ein Wegfall der Witwenrente würde für diese Menschen einen gravierenden Bruch bedeuten, der nicht nur die wirtschaftliche Existenz, sondern auch die Würde und das gesellschaftliche Ansehen bedroht.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Solidarität
AWO und VdK betonen, dass Solidarität und gegenseitige Unterstützung zentrale Werte sind, die eine Gesellschaft zusammenhalten. Eine leistungsfähige und gerechte Sozialversicherung ist ein Ausdruck dieses Zusammenhalts. Die Hinterbliebenenrente ist kein Überbleibsel vergangener Zeiten, sondern weiterhin notwendig, um Lebensrisiken abzufedern und soziale Spaltung zu verhindern.
Forderung an die Politik
Die Organisationen wenden sich mit Nachdruck an die verantwortlichen Stellen in Bund und Land:
·Keine Kürzung oder Abschaffung der Witwenrente – im Gegenteil: eine Anpassung an aktuelle Lebensrealitäten und Bedarfe ist notwendig.
S Stärkere Berücksichtigung von Sorgearbeit und ungleich verteilten Erwerbsbiografien bei der  Rentenberechnung.
·Einbindung von Betroffenen und Sozialverbänden in Reformprozesse.
·Ein klares Bekenntnis der Politik zur sozialen Verantwortung gegenüber Hinterbliebenen.
Fazit
AWO und VdK Vorderpfalz setzen sich entschieden für den Erhalt und die Stärkung der Witwenrente ein. Sie sehen in ihr ein unersetzliches Instrument sozialer Gerechtigkeit, das den Zusammenhalt der Gesellschaft sichert und Armut im Alter verhindert. Eine Kürzung oder Abschaffung wäre nicht nur sozialpolitisch fahrlässig, sondern auch ein Verstoß gegen das Gebot der Solidarität und Menschlichkeit.
Nur durch entschlossenes Handeln und eine klare Absage an Kürzungen kann verhindert werden, dass die Schwächsten unter den Folgen der Reformen leiden.
Holger Scharff Kreisvorsitzender von AWO und VdK Vorderpfalz fordert deshalb:„ Keine Kürzung oder Abschaffung der Witwenrente “ !
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AWO-Kreisvorsitzender Vorderpfalz Holger Scharff unterstützt die Forderungen der AWO-Metropolregion Rhein-Neckar nach einem Sonderfond für die soziale Infrastruktur in Deutschland

*AWO-Kreisvorsitzender Vorderpfalz Holger Scharff unterstützt die Forderungen der AWO-Metropolregion Rhein-Neckar nach einem Sonderfond für die soziale Infrastruktur in Deutschland*
*Was bedeutet soziale Arbeit und wer sichert die soziale Infrastruktur in unsere Gesellschaft? *
*Wo bleibt der Sonderfond für diese Aufgabe, neben zahlreichen anderen Sondertöpfen der neuen Bundesregierung?*
Mitte Mai war in der Presse in der Metropolregion Rhein-Neckar zu entnehmen, dass die Landesregierung den Städten und Gemeinden kurzfristig unter die Arme greifen will – so begrüßenswert diese Zusage ist so wenig nachhaltig ist sie für Städte und Gemeinden.
Die Kommunen brauchen eine nachhaltige und zukunftssichere Zusage aus Landes- und Bundesmitteln zur Sicherung der sozialen Infrastruktur vor Ort.
Die AWO als einer der großen Wohlfahrtsverbände setzt sich für vielfältige Dienstleistungen, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe der Altenpflege, bei Beratungsangeboten oder der Obdachlosenhilfe ein.
All unsere Dienstleistungen sind nicht nur der „soziale Kit unserer Gesellschaft, sondern für das Wohl der gesamten Gesellschaft und den sozialen Frieden in ganz Deutschland unabdingbar !
Die AWO organisiert und fördert ehrenamtliches Engagement, was den sozialen Zusammenhalt stärkt, und die Gemeinschaft zusammenbringt. Sie setzt sich für die Rechte und Bedürfnisse benachteiligter Gruppen ein und fördert soziale Gerechtigkeit. In der AWO-Metropolregion engagieren sich aktuell viele Menschen in unterschiedlichen Ehrenämtern.
Nach dem Subsidiaritätsprinzip haben Wohlfahrtsverbände Vorrang bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen, während die Kommune die Verantwortung für die Gewährleistung und Finanzierung trägt. Diesem Prinzip kann weder von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege ( und somit auch von uns als AWO-Verbänden) noch von der Kommune Rechnung getragen werden, wenn ein auskömmliches kostendeckendes Finanzierungskonzept von Seiten der Länder und des Bundes für die immer umfänglicher werden Aufgaben nicht gegeben ist.
Die AWO benötigt – wie viele andere Verbände der freien Wohlfahrtspflege auch -eine verlässliche Finanzierung, um ihre Aufgaben und Angebote kontinuierlich und qualitativ hochwertig anbieten zu können. Ohne Anpassung an Tarifsteigerungen, ohne klimagerechte Sanierungsmaßnahmen und nachhaltige Investitionen auch in digitale Erreichbarkeit und Vernetzung sehen wir eine große Gefahr für den Bestand vieler Einrichtungen und Dienste !
Unsere Mitarbeiter*innen bei der AWO leisten wertvolle Arbeit, oft unter schwierigsten Bedingungen. Eine angemessene Bezahlung, die mit den Tarifsteigerungen Schritt hält, ist notwendig, um qualifiziertes Personal zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen.
Eine Festschreibung von Zuschüssen oder gar eine Reduzierung kommt einer Streichung von sozialen Leistungen gleich. Dies wird mittel- und langfristig zu sozialer Unruhe führen und politische Randlager stärken. Der soziale Frieden in den Städten spiegelt den sozialen Frieden im ganzen Land. Hier sehen wir die Verantwortung bei der Bundes- und den Landesregierungen ihre Kreise undKommunen durch entsprechende Finanzmittel zur Wahrung ihrer Aufgaben zu befähigen. Die Arbeit der freien Wohlfahrtpflege darf nicht gefährdet werden, denn ohne sie fehlt der „Soziale Kit in der Gesellschaft“ und ohne sie wird sich unter Ausgrenzung von Menschen mit Hilfebedarfen unterschiedlichster Art die Schere zwischen „arm“ und „reich“ nicht nur immer weiter öffnen, sondern es besteht auch die Gefahr der Abwendung von demokratischen Grundsätzen und somit ein immer stärker werdender Ruck nach rechts.
Diesem müssen wir alle entschieden entgegentreten und unser Möglichstes tun, um soziale Gerechtigkeit und auskömmliche Versorgung gemeinsam zu sichern!
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Klare Ablehnung von Wehrdienst und Sozialjahr für Rentner*innen und Pensionär*innen

Ingrid Reske und Holger Scharff:
„Klare Ablehnung von Wehrdienst und Sozialjahr für Rentner*innen und Pensionär*innen“
In der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion rund um die Einführung eines verpflichtenden Wehrdienstes oder eines sozialen Jahres für Rentner*innen und Pensionär*innen positionieren sich die stv. Bundesvorsitzende Ingrid Reske und der stv. Unterbezirksvorsitzende Vorderpfalz von 60 plus in der SPD Holger Scharff eindeutig:
„Ein solcher Pflichtdienst für ältere Menschen wird aus rechtlichen, ethischen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gründen entschieden abgelehnt.“
Rechtliche Hürden und Diskriminierung
Das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schließen eine verpflichtende Heranziehung älterer Menschen zu Wehr- oder Sozialdiensten aus. Die Einführung eines solchen Dienstes würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen. Die persönliche Freiheit, insbesondere im Ruhestand, ist ein geschütztes Gut, das nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden darf.
Gesundheitliche und praktische Bedenken
Viele Rentner*innen und Pensionär*innen sind gesundheitlich eingeschränkt oder pflegebedürftig. Eine allgemeine Dienstpflicht würde deren Lebensqualität und Selbstbestimmung erheblich beeinträchtigen. Die individuellen Lebensumstände im Alter sind sehr verschieden und erlauben keine pauschalen Verpflichtungen.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt setzt auf Freiwilligkeit
Die Lebensleistung älterer Menschen verdient Wertschätzung und Respekt. Viele engagieren sich bereits freiwillig in Vereinen, Nachbarschaftshilfen oder Projekten. Ein verpflichtender Dienst würde nicht nur das Prinzip der Freiwilligkeit untergraben, sondern auch das Verhältnis zwischen den Generationen belasten.
Forderung nach Förderung freiwilligen Engagements
Statt auf Zwang zu setzen, fordern die unterzeichnenden Organisationen und Expert*innen bessere Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement im Alter. Dies umfasst u. a. die Entbürokratisierung ehrenamtlicher Tätigkeiten, steuerliche Vorteile, gezielte Fortbildungsangebote und die Sichtbarmachung ehrenamtlicher Leistungen.
·Optimierung und Ausbau von Freiwilligenagenturen
·Schaffung von Begegnungsorten für generationenübergreifende Projekte
·Gezielte Programme zur Einbindung älterer Menschen in soziale Projekte
Fazit
Reske und Scharff: „Die Ablehnung eines verpflichtenden Wehrdienstes oder sozialen Jahres für Rentner*innen und Pensionär*innen ist ein wichtiges Signal für eine solidarische Gesellschaft, die auf Freiwilligkeit und Anerkennung der Lebensleistung setzt. Nur durch Respekt und Förderung des freiwilligen Engagements kann echter gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingen.“

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Längere Arbeitszeiten wie gefordert gefährden das gesellschaftliche Leben und das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen

AFA Vorderpfalz Vorsitzender Holger Scharff:
*„ Längere Arbeitszeiten wie gefordert gefährden das gesellschaftlicheLeben und das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen „*
Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD (AfA) Unterbezirk Vorderpfalz warnt mit Nachdruck vor den gravierenden Auswirkungen längerer Arbeitszeiten auf das ehrenamtliche Engagement. In einer Zeit, in der Vereine und ehrenamtliche Initiativen das Rückgrat unserer Gesellschaft bilden, gefährden erweiterte Arbeitszeiten nicht nur das soziale Miteinander, sondern auch die Zukunft zahlreicher Vereine.
Vereine und gemeinnützige Organisationen leben vom freiwilligen Engagement ihrer Mitglieder. Ob im Vorstand, als Jugendleitung oder in anderen Funktionen – diese Arbeit wird zum allergrößten Teil in der Freizeit geleistet. Bereits heute kämpfen viele Vereine damit, neue Freiwillige zu gewinnen oder langjährige Engagierte zu halten. Längere Arbeitstage lassen die freie Zeit weiter schrumpfen, was bei vielen Menschen zu Überforderung und Erschöpfung führt. Die Motivation, sich nach einem langen Arbeitstag noch ehrenamtlich zu engagieren, nimmt dadurch ab.
AfA-VorsitzenderHolger Scharff: „Unsere Gesellschaft braucht Menschen, die sich freiwillig und mit Herzblut für andere einsetzen. Wenn die Arbeitszeit verlängert wird, bleibt für Vereinsleben, Nachbarschaftshilfe und gemeinschaftliches Engagement keine Kraft mehr. Die Folge ist ein wachsender Mangel an Ehrenamtlichen, der unsere Vereinslandschaft bedroht.“
Scharff weiter: „Besonders betroffen sind ehrenamtliche Aufgaben, die eine kontinuierliche und verantwortungsvolle Mitarbeit erfordern – wie etwa Vorstandsarbeit, die Leitung von Jugendgruppen oder die Organisation von Veranstaltungen. Das Interesse an solchen Tätigkeiten sinkt rapide, wenn die Belastung im Beruf steigt und die Vereinbarkeit mit Familie und Privatleben auf der Strecke bleibt.
Die AfA fordert daher die Politik auf, die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamts stärker zu berücksichtigen und Arbeitszeitregelungen so zu gestalten, dass Menschen weiterhin Zeit und Energie für ehrenamtliche Aktivitäten haben. Statt einer Erhöhung der Arbeitszeit braucht es flexible Modelle, die ein ausgewogenes Verhältnis von Berufs- und Privatleben ermöglichen.

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AWO-Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) legte heute eine Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 <awo.org/awo-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-wohnungslosigkeit> – Gemeinsam für ein Zuhause vor. Die AWO begrüßt darin die Erstellung des Aktionsplans als wichtigen Schritt, sieht aber weiterhin massiven Handlungsbedarf.
AWO-Vizepräsident Pfalz und Stadtkreisvorsitzender Ludwigshafen am Rhein Holger Scharff kommentiert:
„Bis 2030 wollen Deutschland und die anderen EU-Staaten Wohnungslosigkeit überwunden haben. Aber erst vor wenigen Tagen wurde Deutschland vom Europarat dafür kritisiert, zu wenig gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit vorzugehen. Gut also, dass es endlich einen Nationalen Aktionsplan und damit einen bundesweiten Fahrplan für die kommenden Jahre gibt. Dieser muss nun richtig umgesetzt werden, wenn er mehr sein soll als nur geduldiges Papier.“
An vielen Stellen bliebe der Aktionsplan zu unkonkret, so der Wohlfahrtsverband. Beispielsweise würden keine menschenwürdigen Mindeststandards für die ordnungsrechtliche Unterbringung festgelegt, zudem müssten wohnungslose EU-Bürger*innen als besondere Bedarfsgruppe Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen erhalten. Auch beim Mietrecht habe der Aktionsplan Defizite.
„Das Mietrecht ist eine wichtige Stellschraube bei der Prävention von Wohnungslosigkeit,” so Holger Scharff dazu, „Deshalb ist es wichtig, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze Teil des Aktionsplans ist! Darüber hinaus halten wir es für dringend geboten, dass die Schonfristzahlungen, die derzeit nur für fristlose Kündigungen gelten, auch auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet werden. Zudem brauchen wir endlich eine neue Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau. Und vor allem: Das Recht auf Wohnen gehört endlich ins Grundgesetz.“
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Paritätischer Armutsbericht: 14,2 Millionen Menschen von Armut betroffen

Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen.
Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs.
„Die Befunde sind durchwachsen, aber einen Grund zur Entwarnung gibt es nicht“, so Holger Scharff, Regionalsprecher Vorderpfalz des Paritätischen. So scheine der Trend stetig wachsender Armut auf Bundesebene zwar auf den ersten Blick gestoppt, aber noch lange nicht gedreht. Nach dem Armutsbericht müssen 14,2 Millionen Menschen in diesem reichen Land zu den Armen gezählt werden. 2022 waren damit fast eine Million Menschen mehr von Armut betroffen als vor Pandemie, Energie- und Preiskrise im Jahr 2019 und 2,7 Millionen mehr als 2006. Insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Menschen mit schlechten Bildungsabschlüssen oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind von Armut betroffen. Auf einen neuen traurigen Rekordwert ist nach der Studie zudem die Kinderarmut gestiegen: Mehr als jedes fünfte Kind ist mittlerweile von Armut betroffen (21,8 Prozent). Unter Alleinerziehenden lag die Armutsquote bei 43,2 Prozent.
Im Vergleich der Bundesländer zeigen sich große regionale Unterschiede. Während in Bayern jede achte Person von Armut betroffen ist, ist es in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Hamburg jede fünfte Person, in Bremen sogar fast jede dritte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Armut in Berlin besonders stark gesunken (von 20,1 auf 17,4 Prozent), während sie in Hamburg, in Schleswig-Holstein und im Saarland besonders stark gestiegen ist.
Der Paritätische fordert die Bundesregierung zu einer entschlossenen Armutspolitik auf. Dazu gehört aus Sicht des Verbandes unter anderem die Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, der Ausbau der Kinderbetreuung, eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt und eine solidarische Pflegeversicherung als Vollversicherung.
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Bundes CDU macht arme Menschen durch ihre geplante Grundsicherung ärmer – Bürgergeld ist die bessere Lösung

*Bürgergeld / Soziale Sicherung *
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*Sprecher Holger Scharff: *
*„ Bundes CDU macht arme Menschen durch ihre geplante Grundsicherung ärmer – Bürgergeld ist die bessere Lösung „*
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„Mit dem CDU-Vorschlag der neuen Grundsicherung verlässt die CDU das christliche Menschenbild, welches sie bei jeder sogenannten sozialen Entscheidung in den Vordergrund stellt „ so der Geschäftsführer des Arbeits- und Gesprächskreis „ Rettet den Sozialstaat „ Holger Scharff.
Die „ Neue Grundsicherung „ der CDU macht deutlich, dass die CDU mit ihrer Forderung sich gegen arme Menschen stellt und diese unter mehr Druck stellen will durch unter anderem schärfere Sanktionen. Das Papier fördert wieder nur Vorurteile gegenüber Bezieher*innen von Bürgergeld. Am Bürgergeld will man sparen. Es wäre sinnvoller einmal die jährlich hinterzogenen Milliarden an Steuergeldern zu realisieren, damit lassen sich dann soziale Verpflichtungen leicht finanzieren.
„Es ist unsäglich, dass mit dieser Debatte wieder Vorurteile gegen Menschen im Grundsicherungsbezug geschürt werden“, sagte Holger Scharff.
Statt für bessere Löhne zu kämpfen und dafür zu sorgen, dass sich Arbeit wirklich lohne, spiele die CDU die Ärmsten der Gesellschaft gegeneinander aus.
“ So schürt man nur Unfrieden in unserer Gesellschaft und leistet den Feinden der Demokratie Vorschub “ so Scharff weiter.
Holger Scharff abschließend: „ Das Bürgergeld ist ein Anfang für die dringend notwendigen Verbesserungen für Menschen, die auf die Unterstützung durch den Staat angewiesen sind. Bei den ständig steigenden Preisen muss das Bürgergeld und auch der Mindestlohn gleichmäßig verbessert werden. „
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AFA Vorderpfalz fordert Erhöhung des Mindestlohns – 12,41 Euro reichen nicht aus – Mindestlohn muss auf mehr als 14 Euro steigen

*AFA Vorderpfalz fordert Erhöhung des Mindestlohns – 12,41 Euro reichen nicht aus **- Mindestlohn muss auf mehr als 14 Euro steigen*
*AFA Vorsitzender Holger Scharff: „Wer in Vollzeit arbeiten geht, darf weder jetzt noch im Alter von Armut bedroht sein“*
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro. Dazu sagt der Vorsitzende der AFA Vorderpfalz in der SPD:
„Am Neujahrstag ins Kino gehen, ein paar Tage wegfahren oder etwas Besonderes kochen – das ist für viele Menschen, die Mindestlohn verdienen, nicht drin. Daran können auch 41 Cent nichts ändern. Wir brauchen eine Mindestlohn-Erhöhung auf mehr als 14 Euro.“
Seit der letzten Erhöhung im Oktober 2022 sind die Preise weiter gestiegen: Nahrungsmittel sind laut Statistischem Bundesamt zwischen November 2022 und November 2023 um 5,5 Prozent teurer geworden. Und nach aktueller Einschätzung des Wirtschaftsforschungsinstitutes Ifo nimmt der Anteil der Unternehmen in Deutschland, die ihre Preise in den kommenden Monaten anheben wollten, wieder zu. Die Experten erwarten vor allem im konsumnahen Dienstleistungsbereichen Kostensteigerungen, etwa in der Gastronomie.
„Erhöhungen im Cent-Bereich helfen da niemandem“, sagt Holger Scharff. „Wer wenig verdient, gibt prozentual deutlich mehr von seinem Gehalt für Miete, Heizen und Essen aus, als es Besserverdienende tun. Auch an einen kleinen Vermögensaufbau oder Rücklagen können viele kaum denken, selbst wenn sie in Vollzeit arbeiten gehen.
Eine weitere Folge von geringen Löhnen sind niedrige Renten. Viele der Arbeitnehmer*innen müssen Grundsicherung im Alter beantragen, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben. Doch mit ihrer kleinen Rente kommen viele kaum über das Existenzminimum. Altersarmut bei einer Lebensleistung von über 40 Jahren Arbeit darf es nicht geben. Wer in Vollzeit arbeiten geht, darf weder jetzt noch im Alter von Armut bedroht sein.
Die AFA Vorderpfalz fordert daher, den Mindestlohn schnellstmöglich auf mehr als 14 Euro anzuheben. Nur mit einer deutlichen Erhöhung können die Arbeitnehmer*innen, die Mindestlohn bekommen, gegen die hohe Inflation ankommen. Nur mit einer deutlichen Erhöhung können sie sich Rücklagen aufbauen. Und nur mit einer deutlichen Erhöhung wird für sie eine Altersvorsorge über dem Grundsicherungsniveau möglich sein.“

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Keine Kürzungen beim Bürgergeld – 100-prozentige Kürzung beim Bürgergeld ist unsozial und menschenunwürdig.doc

*AWO Stadtkreisverband Ludwigshafen:*
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*Vorsitzender Holger Scharff: „ Keine Kürzungen beim Bürgergeld – 100-prozentige Kürzung beim Bürgergeld ist unsozial und menschenunwürdig„***
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„ Wer gelobt wird von der CDU, FDP oder Arbeitsgeberverbänden wie Minister Hubertus Heil für seine geplanten Strafmaßnahmen beim Bürgergeld macht mit Sicherheit einen politischen Fehler, der die Bürgerinnen und Bürger trifft, die sich am wenigstens wehren können „ so der Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt Vorderpfalz und Mitglied des AWO – Präsidium Pfalz.
Das Bürgergeld sollte eigentlich die Schrecken von Hartz IV. abbauen und die Menschen nicht ständig daran denken lassen, dass sie mit dem Verlust ihrer Existenzgrundlagefürchten müssen.
Wer will entscheiden, ob jemand keine Arbeit findet, weil er nicht arbeiten will oder aber aus Gründen, aus denen er nicht arbeiten kann. Alleinerziehende Mütter oder Väter, die sich um ihre Kinder kümmern müssen, denn Plätze in den Kindertagesstätten fehlen ohne Aussicht, dass es bald mehr gibt. oder aber ein Arbeitsloser der jemand zu Hause pflegen muss.
All dies sind Gründe, die einen Menschen hindern können, eine Arbeit aufzunehmen. Die Entscheidung zu treffen, ob jemand nicht will oder nicht kann, sollte nicht beim Job-Center entschieden werden, da die Mitarbeiter*innen der Job-Center dafür keine Zeit haben, weil immer Personal fehlt.
„ Kürzungen bis zu 100 Prozent führen zu stärkeren Verschuldungen bei den arbeitslosen Bürger*innen und damit zu einer weiteren Verarmung der Gesellschaft da zum Beispiel die Energiekosten über den Regelsatz finanziert werden müssen, was im Regelsatz schon jetzt nicht ausreichend berücksichtigt ist „ so Holger Scharff und weiter „ der Staat sollte erst mal die Milliarden an Steuerhinterziehung eintreiben, dann muss man die ärmsten der Armen nicht verfolgen wegen ein paar Euro, die vielleicht an einen „ sogenannten Arbeitsverweigerer „ ausbezahlt werden. „
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Rentenversicherung darf nicht weiter zum Spielball kurzfristiger Haushaltsinteressen werden

*VdK Vorderpfalz zu den Renten-Kürzungen im Bundeshaushalt: „Rentenkasse ist kein Selbstbedienungsladen**“*
*Sozialverband VdK: Rente muss stabil und sicher sein und bleiben*
*Holger Scharff: „Rentenversicherung darf nicht weiter zum Spielball kurzfristiger Haushaltsinteressen werden“*
Im Haushaltssparplan für 2024 wird der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung ein weiteres Mal um 600 Millionen Euro gekürzt. Die bereits verabschiedeten Zusagen an die Rentenkasse sind damit hinfällig. Schon im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft.
Dazu sagt VdK-Vorsitzender VorderpfalzHolger Scharff:
„Fast unbemerkt hat die Regierungskoalition den Rotstift beim Bundeszuschuss der Rente angesetzt. Nochmal wurden 600 Millionen gekürzt. Das ist unsozial und zugleich ein Wortbruch. Gerade noch lassen die Rücklagen der Rentenkasse diese Kürzungen zu, sodass sich aktuell für die Rentnerinnen und Rentner nichts an der Auszahlung ändert. Der Griff in die Rentenkasse geht aber zu Lasten künftiger Generationen und ganz klar ist, die Rentenkasse ist kein Selbstbedienungsladen.
Mütterrente, Witwenrente und Grundrente sind wichtige gesellschaftlich relevante Leistungen der Rentenversicherung, aber sie müssen vollständig und vor allem verlässlich aus Bundesmitteln und damit aus dem Steueraufkommen bezahlt werden. Diese Bundeszuschüsse sind keine freiwilligen Sonder-Leistungen, die man nach Belieben mal zahlen, mal streichen kann. Der Bund hat die Ausgaben sowie die Zahlungen selbst beschlossen und belastet nun mit der Streichung wieder die Erwerbstätigen, die Beiträge bezahlen.
Wer so agiert, gefährdet mittelfristig das Rentenniveau. Die Bundesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie mit dieser Kürzungspolitik nicht nachhaltig das Vertrauen der Beitragszahlerinnen und -zahler in die gesetzliche Rente erschüttert. Was jetzt zählt, ist eine verlässliche Sicherung der Altersvorsorge. Die Rentenversicherung darf nicht weiter zum Spielball kurzfristiger Haushaltsinteressen werden. Rente muss stabil und sicher sein und bleiben“, betont Holger Scharff und unterstützt damit die VdK Präsidentin Verena Bentele.

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