Kritik an neuen Regelungen zum Ehrenamt bei Hartz IV Empfänger

Bundesregierung verweigert Hartz-IV-Empfängern Teilhabe:
Paritätischer kritisiert neue Regelungen zum Ehrenam

Als völlig inakzeptabel kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne der Bundesregierung, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement künftig als Einkommen voll auf den Hartz-IV-Regelsatz anzurechnen. Der Verband unterstützt die Forderungen der SPD und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die rechtliche Diskriminierung von Hartz-IV-Empfängern im Ehrenamt zu verhindern

Während das Engagement normalerweise durch einen steuerlichen Freibetrag von 2100 Euro honoriert wird, wird der Langzeitarbeitslose für seinen freiwilligen Einsatz im Sportverein oder als ehrenamtlicher Bürgermeister durch Kürzungen seines Regelsatzes bestraft. Sollte diese Regelung Gesetzeskraft erlangen, würde die Zwei-Klassen-Gesellschaft auch im Ehrenamt Einzug halten, warnt Holger Scharff Regionalsprecher des Paritätischen Regionalverband Ludwigshafen.

Statt froh zu sein, wenn Hartz-IV-Empfänger sich trotz ihrer schwierigen Lage für unser Gemeinwesen engagieren, manifestiert die Bundesregierung Ausschluss und Ausgrenzung, so Scharff. Es sei geradezu grotesk, wenn ausgerechnet im Europäischen Jahr des freiwilligen Engagements, die Bedingungen für das Ehrenamt verschlechtert würden.

Die jetzige Gesetzeslage ist nach Ansicht des Verbandes beizubehalten wonach ein Übungsleiter monatlich 175 Euro behalten durfte ohne Anrechnung auf den Regelsatz. Dies soll auch so bleiben, weil die geplante Kürzung auf 115 Euro einfach unsozial und schädlich für die Jugendarbeit in den Vereinen ist, hier sind die meisten Übungsleiter eingesetzt so DPWV Regionalsprecher Holger Scharff.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar